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EU-Rat verabschiedet das EU-Emissionshandelssystem

Wetter und Klima (Symbolbild)
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Der EU-Rat hat am 22. Juli 2003 die Richtlinie über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der EU verabschiedet. Die Richtlinie wird somit bei ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten und muss in den Mitgliedsstaaten vor Ende 2003 umgesetzt werden. Der Start des EU-Emissionshandels ist im Jahr 2005 geplant, womit dem im Kyoto-Protokoll vorgesehenen Mechanismus erstmals Leben verliehen wird. Das neue und weltweit bisher erste multinationale System wird in zwei Schritten von 2005 bis 2007 und von 2008 bis 2012 eingeführt, wobei die Periode 2005-2007 als Versuchsphase gehandhabt wird.
Die Richtlinie sieht eine obligatorische Erfassung des Kohlendioxidausstosses bei der Strom-, Stahl-, Glas-, Papier- und Zementproduktion ab 2008 vor. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Freistellung unter Bedingung der Einhaltung der Emissionsziele mittels einer Selbstverpflichtung oder einer Ökosteuer für die rund 10'000 betroffenen Unternehmen möglich, wobei diese Option nur für einzelne Anlagen und nicht für ganze Branchen ermöglicht wird. Den Unternehmen wird auf Grund von Referenzwerten aus vergangenen Jahren eine jährliche Quote an Emissionszertifikate zugeteilt, die je nach Emissionsbilanz ver- oder zugekauft werden können. Die zugeteilten Zertifikate sind grundsätzlich gratis, die Staaten können aber ab 2008 bis zu 10 % versteigern. Für die Versuchsphase 2005 - 2007 müssen die Mitgliedsstaaten wenigstens 95 % der Emissionsabgaben unentgeltlich zuteilen.
Bis zum Frühjahr 2004 müssen die Mitgliedstaaten der EU-Kommission ihre Allokationspläne für die Zertifikate vorlegen, entsprechend ihrer Reduktionsverpflichtung gemäss Kyoto-Protokoll. Durch Höchstgrenzen soll ausserdem eine Überallokation verhindert werden.
Ebenfalls geregelt wurde auch die mögliche Ausdehnung des Emissionshandels ab 2008. Die Europäische Kommission wird in einem Bericht die Möglichkeit prüfen müssen, für den Zeitraum 2008-2012 andere Bereiche zu integrieren, darunter insbesondere den Sektor der Chemie, der Industrie, des Aluminiums und des Verkehr. Im Weiteren könnte die Richtlinie auf andere Treibhausgase erweitert werden.

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