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Forschungsabkommen der Schweiz mit der EU steht!

Ab dem 1. Januar 2004 sind Schweizer Projektleiter gleichwertige Partner in EU Projekten

Mensch (Symbolbild)
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Das neue Forschungsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ist heute morgen in Brüssel paraphiert worden. Damit sind die Verhandlungen endgültig abgeschlossen und der Abkommenstext ist fixiert.
Vereinbarungsgemäss wird das Abkommen ab dem 1.1.2004 angewendet.
Mit dem lang ersehnten Abkommen ist die Schweiz vollassoziert am 6. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung der EU.
Im Rahmen von Ausschreibungen mit Endtermin im Jahre 2003 für Aktivitäten, die bereits durch das Budget 2004 finanziert werden sollen, gewährt die Europäische Kommission Schweizer Projektpartnern bereits provisorisch die Rechte eines assoziierten Landes. Konkret heisst dass, dass bei allen noch offenen Ausschreibungen ab sofort die neuen Rechte gelten und sämtliche bisherigen Einschränkungen entfallen.
Projekte, die noch 2003 eine Finanzierungszusage von Bruessel erhalten (=Abschluss der Vertragsverhandlungen), werden noch vom Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBW) finanziert.
Quelle: Maddalena Tognola und Susanne Failing, Euresearch.
Pressemitteilung des BBW:
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