Treibstoff-Ökobilanzverordnung in Anhörung
Bild: Christoph Ritz
Hersteller und Importeure von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen, die von einer Mineralölsteuererleichterung profitieren wollen, müssen nachweisen, dass die Produkte eine positive ökologische Gesamtbilanz aufweisen. Wie dieser Nachweis erbracht werden muss, regelt das UVEK mit einer departementalen Verordnung, die nun zur Anhörung vorliegt.
Quelle: UVEK