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Nationalrat mit Herz für die Landschaft

Gesetzesrevision zur Schaffung neuer Natur- und Landschaftspärke

Pflanzen (Symbolbild)
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Natur- und Landschaftspärke sind für den Nationalrat Prioritäten der nächsten Jahre. Gegen den Willen des Bundesrates hat die grosse Kammer diese Vorhaben in die Legislaturplanung 2003-2007 aufgenommen.
Aus Kostengründen hatte der Bundesrat die Gesetzesrevision zur Schaffung neuer Natur- und Landschaftspärke von nationaler und regionaler Bedeutung vertagt. Im Plenum setzte sich nun aber mit 103 zu 63 Stimmen klar eine von Dominique de Buman (CVP/FR) angeführte Minderheit durch.
Die vorgesehene Revision bietet die Möglichkeit, innovative Regionalentwicklung zu fördern und diese mit massgeschneiderten ökologischen Qualitätszielen zu verknüpfen. Es geht vor allem darum, in einer grossräumig urbanen Kulturlandschaft, wie sie die Schweiz heute darstellt, eine Mehrzahl von nachhaltig angelegten Regionalentwicklungen zu stimulieren. Damit setzt der Bund in der Siedlungsentwicklung erste konkrete Akzente in der Umsetzung von Art. 73 der Bundesverfassung.
So erlaubt die Revision einen Paradigmawechsel vom eng verstandenen «Schutzkonzept» zu einem «Entwicklungskonzept ökologisch hochwertiger Kulturlandschaften» in welchen Menschen wohnen und arbeiten.
Quelle: sda und Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften

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