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Gesetzesentwurf zur Kompensationspflicht von Gaskombikraftwerken verabschiedet

Energie und Technologie (Symbolbild)
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Gaskombikraftwerke zur Stromproduktion stossen CO2 aus, welches zur Klimaerwärmung beiträgt. Aktuell gilt für Gaskombikraftwerke die CO2-Abgabe auf Brennstoffe, welche den CO2-Ausstoss verringern soll, nicht. Ihre CO2-Emissionen müssen Gaskombikraftwerke jedoch vollumfänglich kompensieren. Dies hat das Parlament so beschlossen. Es hat festgelegt, dass maximal 30 Prozent der Emissionen mit CO2-Zertifikaten aus dem Ausland abgedeckt werden dürfen.
Die Bestimmungen über die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken sollen nun im CO2-Gesetz verankert werden. Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Das Gesetz soll mit einem Artikel ergänzt werden, der Gaskombikraftwerke von der CO2-Abgabe befreit. Das Prinzip der vollumfänglichen Kompensation der Emissionen bleibt aber aufrechterhalten. Neu dürfen jedoch bis zu 50 Prozent der Kompensationsleistungen im Ausland erbracht werden. Damit sollen die Interessenkonflikte zwischen Versorgungssicherheit und Klimaschutz entschärft werden.
Quelle: Medienmitteilung BAFU

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