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Forschungsabkommen Schweiz-EU

Finanzierung zur Vollbeteiligung am 6. EU-Rahmenprogramm bewilligt

Mensch (Symbolbild)
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Am 1. Juni 2002 ist das Forschungsabkommen mit der EU in Kraft getreten. Wegen der späten Inkraftsetzung wird es nur noch geringe Auswirkungen haben und Ende 2002 zusammen mit dem 5. Rahmenprogramm (5RP) auslaufen. Bis zum Ende des 5RP werden Schweizer Beteiligungen weiterhin durch das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBW) finanziert. Das Abkommen wird erneuert werden, um die Vollbeteiligung am 6. Rahmenprogramm zu ermöglichen. Die entsprechenden Konsultationen sind auf diplomatischer Ebene im Gange, allerdings kann ein Abkommen zum 6RP erst geschlossen werden, wenn dieses von EU-Rat und Parlament verabschiedet worden ist.
Nachdem der Ständerat (März 02) der Vorlage und dem entsprechenden Finanzierungsbeschluss in der Höhe von 869 Mio. Sfr. zugestimmt hatte, wurde der Betrag für eine nahtlose Beteiligung am 6. Rahmenprogramm der EU auch vom Nationalrat gutgeheissen. In diesem Zusammenhang sind 34 Mio. Sfr. für Begleitmassnahmen reserviert, um den wirtschaftlichen und wissenschaftlichen «return on investment» in die Schweiz zu sichern. Es wurde die Wichtigkeit der Vollbeteiligung der Forschungs- und Hochschullandschaft Schweiz an den EU-Rahmenprogrammen betont.

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